LFV Bayern informiert

16. Oktober 2020
Auszug aus der Internetseite des LFV Bayern

Informationen des Landesfeuerwehrverbandes Bayern zum Coronavirus

23. Oktober 2020
Facharbeit Coronavirus

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Feuerwehrkameradinnen und -kameraden,

im Zusammenhang mit der derzeitigen Corona-Thematik verweisen wir grundsätzlich auf die allgemeinen Informationen und Hinweise unseres Landesfeuerwehrarztes, Klaus Friedrich.

Wir publizieren dessen Informationen aktuell per Mail an alle Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände. Zudem verweisen wir auf die einschlägigen, nachfolgend angegebenen Informationsquellen.

Darüber hinaus sind wir in enger Abstimmung mit dem bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, und werden auch die von dort kommenden Informationen unverzüglich an Sie weiterleiten.

Oberstes Ziel aller Maßnahmen ist die Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren!

Wir bitten Sie daher, grundsätzlich erklärend und beruhigend auf Ihre Mannschaft einzuwirken, immer unter dem Aspekt, dass die vorbeugenden Handlungsanweisungen zur Hygiene (z.B. kein Händeschütteln, Kranke oder sich krankfühlende bleiben zu Hause, ebenfalls Mitglieder, die sich in Risikogebieten aufhielten, regelmäßiges Händewaschen- und-desinfizieren) eingehalten werden, und so die Einsatzbereitschaft der Feuerwehr am Wenigsten gefährdet wird.

Allgemein führt eine Reduzierung persönlicher Kontakte zu potentiell weniger Neuinfektionen. Zu den Übertragungswegen gibt es viele Erläuterungen. Die Hauptübertragung findet aber von Person zu Person statt. Insofern ist bei einem Treffen mit mehreren/vielen Personen die Wahrscheinlichkeit einer Übertragung eben größer, als wenn man allein ist. Mit diesem Wissen sollten vermeidbare Termine mit mehreren/vielen Personen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wir werden dies bei Terminen des LFV Bayern z.B. bei Sitzungen der Fachbereiche ebenfalls berücksichtigen und diese bis auf weiteres aussetzen.

Als Angehörige der BOS haben wir auch hier eine besondere Vorbildfunktion. Lassen Sie uns deshalb alle verständnisvoll zusammenhelfen, damit wir auch diese Situation mit Ruhe und Gelassenheit, aber auch mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit und Disziplin gemeinsam meistern.

In diesem Sinne – alles Gute und Gesundheit für die nächste Zeit!

 

Johann Eitzenberger

Vorsitzender

 

Einsatzhinweise für die Feuerwehren!

  • Konzentration auf Pflichtaufgaben der Feuerwehren im Einsatzdienst
  • Nur gesunde Einsatzkräfte nehmen am Feuerwehrleben teil. Personen mit Symptomen wie z.B. Husten, Kratzen im Hals, Infektionsanzeichen, Fieber oder mit Kontakt mit einem gesichertem COVID-19 Fall oder nach Aufenthalt in einem Risikogebiet bleiben (auch im Alarmfall!) fern
  • Meiden von Menschenansammlungen
  • Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten
  • Kein Händeschütteln oder andere enge Begrüßungsrituale
  • Husten und Nies-Etikette beachten
  • Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in den Dienstgebäuden, aber auch in den Fahrzeugen
  • Tragen einer FFP 2 oder 3 Maske zum Eigenschutz, wenn bei Einsatzsituationen, eine face-to-face Situation nicht auszuschließen ist (z. B. Versorgung von Verletzten).
  • Schutzkleidung wird vollständig und geschlossen getragen, ggf. zusätzliche Schutzausrüstung (z.B. Schutzbrille)
  • Regelmäßiges und häufiges Händewaschen
  • Großzügiges Desinfizieren der Hände
  • Verwendung von Infektionsschutzhandschuhen (med. Einmalhandschuhe DIN EN 455-3) bei einem Außenkontakt
  • Reinigen aller Kontaktflächen in Dienstgebäuden und Einsatzfahrzeugen, ggf. Flächendesinfektion
  • Regelmäßiges Lüften: Querlüftung alle 20 Minuten in (Unterrichts-) Gebäuden für 3 – 5 min.
  • Temperatur-angepasstes Lüften in Fahrzeugen (Offene Seitenfenster). Keine Umluft!
  • Essen und Trinken nur in hygienisch unbedenklichem Umfeld, nach ausreichender Handhygiene!
  • Im Zweifelsfall immer einen Corona-Test (PCR oder schneller Antigen-Test) anstreben
  • Kontakt- und Teilnehmerdokumentation (z.B. über Anwesenheitslisten im Feuerwehrdienst) zur Vereinfachung der Kontaktverfolgung
  • Minimalisierung des Einsatzpersonals
  • Hinweise zum Atemschutz in den Feuerwehren
    (Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Belastungsübungen und den anstehenden G 26.3 Untersuchungen eine Information erstellt.)

  • Hinweise zu Geräteprüfungen in den Feuerwehren
    (Die KUVB hat zur Auslegung der notwendigen Prüfungen von Geräten eine Information erstellt.)

NEU: Das Ampelmodell

Aufgrund der aktuellen Corona Entwicklung – man kann wohl sagen, dass uns die zweite Welle erreicht hat - empfehlen wir nach Abstimmung mit den Verbandsgremien, dem StMI und der KUVB für die Feuerwehren eine „Ampelregelung“ für den Übungs- und Ausbildungsdienst, wie sie auch von der bayerischen Staatsregierung beschrieben wurde, Dabei ist die 7-Tage-Inzidenz des eigenen Landkreises/kreisfreien Stadt maßgebend. Die  „Ampelregelung“ gilt dabei grundsätzlich immer unter der Voraussetzung, dass keine Infektionsfälle in der eigenen Feuerwehr vorhanden sind! In einem solchen Fall ist immer die individuelle Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Gesundheitsamt notwendig. Unabhängig von den folgenden Empfehlungen müssen immer die Vorgaben der bayerischen Staatsregierung beachtet werden (https://www.stmgp.bayern.de/)

Das Ampelmodell finden Sie im Bereich "Downloads" weiter unten. Den Feuerwehren wird vor der Anwendung eine Abstimmung mit der Kreisbrandinspektion dringend angeraten, insbesondere wenn von dort nicht bereits landkreisweite Anwendungshinweise erfolgt sind.